Coronavirus (3): Spiel- und Trainingsbetrieb „bis auf Weiteres“ eingestellt ??

Liebe Mitglieder und Freunde,

aufgrund der aktuellen Entwicklung sowie der Verordnungen der Landesregierung bzw. zuständigen Behörden hat sich der SBFV entschlossen, den gesamten Spiel- und Trainingsbetrieb nicht mehr nur bis zum 19.04.2020, sondern „bis auf Weiteres“ einzustellen. Selbstverständlich folgt der SV Blau-Weiß Wiehre den Vorgaben und wendet diese auch auf die Kegelabteilung an. Dementsprechend sind die Kegelbahn, die Vereinsgaststätte „Grillhaus Wirbelsturm“ sowie die Geschäftsstelle auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Betreten des Schönbergstadions ist während diese Zeitraumes untersagt.

Sollte der Ball diese Saison nochmals rollen, wird dies mit zwei Wochen Vorlauf angekündigt.

In dringenden Fällen können Sie sich an Geschäftsführer Hubert Germann wenden: Hubert.Germann[at]ergo.de, 0176 84316323.

Bleibt daheim – und gesund! ??

Euer BWW-Team

 

Weitere Informationen: 
Informationsseite des Landesgesundheistamtes, Informationsseite des Robert-Koch-Instituts, Informationsseite/FAQ des DFB, Informationsseite des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund)

 

☎️?Hotline des Landesgesundheitsamt für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger:
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis sonntags zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555.
Der SBFV teilt mit:

Spielbetrieb im Amateurfußball bis auf weiteres ausgesetzt

03.04.2020

Aufgrund aktueller Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden ist bereits jetzt abzusehen, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus noch nicht wieder Fußball gespielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Amateurfußball-Spielbetrieb in Baden-Württemberg und -vorbehaltlich der Entscheidungen der jeweils zuständigen Verbände- voraussichtlich auch im übrigen Bundesgebiet bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen.

Derzeit ruht der Fußball-Spielbetrieb in Deutschland auf allen Ebenen; auch ein geregelter Trainingsbetrieb ist nicht möglich. In Baden-Württemberg wurde das Fußballspielen zunächst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Die zeitliche Befristung auf unbestimmte Zeit zu verlängern ist nun erforderlich, weil derzeit keine verlässlichen Prognosen zur Möglichkeit Sportveranstaltungen durchzuführen möglich sind. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg ist im Hinblick auf den Amateurfußball eindeutig formuliert und für die Fußballverbände bindend.

Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um allen Vereinen genug Vorlauf und Planungssicherheit zu geben. Auf dieses einheitliche Vorgehen haben sich die drei Fußballverbände in Baden-Württemberg verständigt.

„Der organisierte Fußball steht zusammen und leistet selbstverständlich seinen Beitrag und unterlässt alles, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt. Wir werden weiterhin besonnen und mit Augenmaß handeln und sind uns unserer Verantwortung für die rund 3.500 fußballspielenden Vereine in Baden-Württemberg bewusst“, sagt SBFV-Präsident Thomas Schmidt.

Darüber hinaus wird im Dialog mit den Landesbehörden, den Fachleuten für den Spielbetrieb und den Vereinen mit Hochdruck an verschiedenen Szenarien für eine Weiterführung der Spielzeit gearbeitet. Aber auch Überlegungen, aufgrund einer länger andauernden Infektionslage und entsprechender behördlicher Verordnungen die Saison abbrechen zu müssen, spielen eine Rolle. Endgültige Antworten zu geben, ist aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich. Dies betrifft insbesondere den von einigen Vereinen vorgebrachten Wunsch, die Saison vorzeitig zu beenden. Für eine derartige Entscheidung ist es nach übereinstimmender Auffassung der Verbände noch zu früh.

Die genannten Regelungen gelten auch für den Spielbetrieb der Oberligen Baden-Württemberg aufgrund der gleich lautenden Beschlussfassungen der drei baden-württembergischen Fußballverbände.

Quelle: https://www.sbfv.de/coronavirus_news (Zugriff am 03.04.2020)