1. Der SV Blau-Weiß Wiehre Freiburg e.V. kann für besondere Verdienste um den Verein oder langjährige Mitgliedschaft folgende Ehrungen verleihen:
    a) Ehrennadel in Silber
    b) Ehrennadel in Gold
    c) Ehrenbrief
    d) Ehrenmitgliedschaft
    e) Ehrenvorsitzender
    f) Ehrenpräsident
  2. Über den zu ehrenden Personenkreis entscheiden der Vorstand und der Ältestenrat durch Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit bzw. bei Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitzenden die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
  3. Die Ehrennadel in Silber kann an Mitglieder oder andere Personen verliehen werden, die sich um den Verein verdient gemacht haben. Sie soll in der Regel den Mitgliedern verliehen werden, die dem Verein 20 Jahre angehört haben.
  4. Die Ehrennadel in Gold kann an Mitglieder verliehen werden, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Verein erworben haben. Sie soll in der Regel an Mitglieder verliehen werden, die dem Verein 30 Jahre angehört haben. Die Verleihung der Ehrennadel in Gold ist nicht von der Verleihung der Ehrennadel in Silber abhängig.
  5. Für fünfzigjährige Vereinszugehörigkeit kann der Ehrenbrief verliehen werden. Der Ehrenbrief kann auch an Personen vergeben werden, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Verein erworben haben.
  6. Für auf Vereinszugehörigkeit beruhende Ehrungen werden die Zeiten der Ausübung eines Ehrenamtes (z.B. Vorstandschaft oder Jugendarbeit) doppelt angerechnet.
  7. Die Ehrenmitgliedschaft kann an ein Mitglied verliehen werden, das sich außergewöhnliche Verdienste um den Verein erworben hat, die nicht nur auf einer langjährigen Mitgliedschaft beruhen.
  8. Die Mitgliederversammlung kann Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, mit 2/3 Mehrheit zu Ehrenvorsitzenden ernennen. Die Ehrenvorsitzenden haben im Vorstand Sitz und Stimme.
  9. Die Mitgliederversammlung kann einen Präsidenten, der mindestens 10 Jahre das Amt innehatte, mit 2/3 Mehrheit zum Ehrenpräsidenten ernennen. Der Ehrenpräsident hat im Vorstand Sitz und Stimme.
  10. Über die Verleihung von Ehrungen wird eine Urkunde ausgestellt. Die Ehrungen finden in einer Mitgliederversammlung oder einer besonders anberaumten Zusammenkunft statt.
  11. Die Ehrungen können vom Verein wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind. Dies trifft auch zu bei Angabe von unrichtigen Daten.
  12. Rechte aus früheren Ehrungen bleiben von dieser Neufassung unberührt.
  13. Die vorstehende Ehrenordnung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung Teil der Satzung.